Der Reiseshop “bahn-und-hotel.de” ist ein Service des Reiseveranstalters aovo Touristik AG. Der Reiseshop “bahn-und-hotel.de” ermöglicht aovo Touristik AG Kunden die Buchung der im Reiseshop “bahn-und-hotel.de” angebotenen Reiseangebote. Es besteht kein Anspruch auf die ständige Verfügbarkeit des Reiseshops “bahn-und-hotel.de”.
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1.1
Mit der Reiseanmeldung nach Maßgabe der Ausschreibung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich für 5 Tage an. Sie können sich schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über das Internet anmelden. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der schriftlichen Reisebestätigung bei Ihnen zustande.
1.2
Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot unsererseits. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie diesem zustimmen. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Reisepreises, der Anzahlung oder des Antrittes der Reise erfolgen.
1.3
Liegen unsere Reise- und Zahlungsbedingungen bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden Ihnen diese spätestens mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt. Die Reise- und Zahlungsbedingungen werden mit der Maßgabe der Regelung in 1.2 Bestandteil des Reisevertrages. Für den Reisevertrag gelten ausschließlich diese unsere AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.4
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprospektes für den Reisezeitraum sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung. Andere hotel- oder leistungsträgereigene Prospekte sind nicht maßgeblich. Zu mündlichen Nebenabreden sind unsere Mitarbeiter nicht befugt.
1.5
Sie werden gemäß der Verordnung (EG) 2111/2005 bei der Buchung über die Identität der/des ausführenden Luftfahrtunternehmen(s) unterrichtet. Steht dieses bei der Buchung noch nicht fest, so erfolgt zunächst eine Unterrichtung über die Identität des wahrscheinlich ausführenden Luftfahrtunternehmens. Sobald die Identität endgültig feststeht, erfolgt eine entsprechende Unterrichtung. Im Falle eines Wechsels des ausführenden Luftfahrtunternehmens nach Buchung wird dieser unverzüglich mitgeteilt.
2.1
Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins werden Zahlungen wie folgt fällig:
2.1.1
20% des Reisepreises, mindestens EUR 25,- pro Person (für Pauschalreisen inklusive Flug gelten gesonderte Bedingungen). Entsprechendes gilt für Ferienwohnungen pro Wohneinheit.
2.2
Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten, sofern keine Mindestteilnehmerzahl ausdrücklich ausgeschrieben ist. In den Fällen, in denen eine Mindestteilnehmerzahl ausdrücklich ausgeschrieben ist und wir gemäß Ziffer 6.1 unserer AGB berechtigt sind, die Reise ggf. vor dem Reisebeginn abzusagen, ist die Restzahlung am 19. Tag vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten. Bei einer Reise von 2-6 Tagen beträgt diese Frist sieben Tage vor Reisebeginn und bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen 48 Stunden vor Reisebeginn.
2.3
Bei Anmeldungen ab 30 Tage vor Reiseantritt ist die Zahlung des gesamten Reisepreises sofort mit Erhalt der Reisebestätigung fällig, sofern keine Mindestteilnehmerzahl ausdrücklich ausgeschrieben ist (s. Ziffer 2.2).
2.4
Bei Buchung einer Reiseversicherung ist der volle Betrag der Versicherungsprämie sofort fällig.
2.5
Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erheben wir automatisch die aus Ziffer 5 ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren).
2.6
Bei Nur-Flug-Buchungen beträgt die Anzahlung 100%.
2.7
Bei Fahrscheinen der Deutschen Bahn beträgt die Anzahlung 100%.
Sollten die Reisedokumente Ihnen wider Erwarten nicht bis spätestens fünf Tage vor Reiseantritt per Post, Fax oder E-Mail zugegangen sein, so haben Sie sich unverzüglich mit uns in Verbindung zu setzen.
4.1
Bei von Ihnen veranlassten, nicht nur geringfügigen Änderungen wird je Reiseteilnehmer unbeschadet der Regelung in Ziffer 4.2 ein Bearbeitungsentgelt von EUR 25,- erhoben. Ergeben sich als Folge einer solchen Änderung für Mitreisende höhere Reisepreise, die nicht durch Storno- bzw. Änderungsgebühren ausgeglichen werden, so gehen etwaige Preisdifferenzen zu Ihren Lasten. Bei Ferienwohnungen entspricht die Höhe des Bearbeitungsentgeltes für Änderungen den Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2.
4.2
Wir sind berechtigt, aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen durch Erklärung vor Reisebeginn zu ändern, soweit die Änderungen unerheblich sind. Von den Leistungsänderungen werden wir Sie unverzüglich unterrichten und Ihnen mit einer Erklärungsfrist von 10 Tagen alternativ kostenlose Umbuchung oder kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht Ihrerseits bleibt unberührt. Wir sind berechtigt, An- und Abflugzeiten sowie die angegebene Fluggesellschaft in eine gleichwertige, nachträglich zu ändern, sofern dies aus Gründen notwendig ist, die sich nach Abschluss des Reisevertrages ergeben. Sie werden über solche Änderungen rechtzeitig unterrichtet.
4.3
Wir sind berechtigt, den vertraglich vereinbarten Reisepreis so zu erhöhen, wie dies wegen einer Erhöhung der Beförderungskosten aufgrund höherer Kosten für Treibstoff und andere Energieträger, einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- und Flughafengebühren oder Touristenabgaben oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse erforderlich ist. Das Preiserhöhungsverlangen ist nur bis zum 20. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin zulässig. Eine Preisänderung ist nur in dem Umfang möglich, wie sich nachweisbar nach Abschluss des Reisevertrags eingetretene Preisänderungen des im Prospekt genannten Beförderungsanteils, Abgabenanteils oder der für die Reise geltenden Wechselkurse auf den jeweiligen konkret berechneten Preisanteil des vertraglich vereinbarten Reisepreises auswirken. Ebenso sind wir auf Verlangen verpflichtet, den Reisepreis zu senken, soweit durch eine Änderung der in Satz 1 genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse sich die Kosten reduziert haben. Haben Sie mehr als sich den durch die Reduzierung der Kosten ergebenen Betrag gezahlt, werden wir Ihnen den Mehrbetrag erstatten. Uns entstehende Verwaltungsausgaben dürfen wir davon abziehen. Auf Ihr Verlangen hin, werden wir Ihnen Nachweise für die Höhe der Verwaltungsausgaben vorlegen.
4.4
Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 8% des Reisepreises als auch bei einer Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung, zum Beispiel Bestimmungsort, Reiseroute oder Unterkunft bieten wir Ihnen die Vertragsänderung an. Sie können in einer von uns bestimmten, angemessenen Frist diese Änderung annehmen. Ebenso können Sie vom Vertrag zurücktreten. Nach Ablauf der von uns gesetzten Frist, ohne dass Sie eine Erklärung abgegeben haben, gilt das Angebot auf Vertragsänderung als durch Sie angenommen. Anstatt der Erhöhung des Reisepreises oder der sonstigen Vertragsänderung sind wir berechtigt, Ihnen auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anzubieten.
4.5
Aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene Leistungen können zu Teilerstattungen führen, sofern und soweit der Leistungsträger eine entsprechende Gutschrift erteilt und hierüber eine gemeinsame Niederschrift bei der Reiseleitung gefertigt wurde. Bei Ferienwohnungen entfallen Teilerstattungen.
4.6
Bis zum Reisebeginn können Sie und andere Teilnehmer sich nach Mitteilung an uns durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Ihre Erklärung muss uns in dem Fall spätestens sieben Tage vor Reisebeginn zugehen. Wir können von Ihnen oder dem Dritten die Erstattung entstehender Mehrkosten gegen Nachweis verlangen, wenn und soweit diese angemessen und uns tatsächlich entstanden sind. Neben dem Dritten bleiben Sie zur Zahlung des Reisepreises verantwortlich (sog. Gesamtschuldner). Wir können der Vertragsübertragung auf den Dritten widersprechen, wenn dieser nicht die vertraglichen Reiseerfordernisse erfüllt.
4.7
Fahrplan- und Leistungsänderungen bei Seereisen/ Schiffsreisen/ Flusskreuzfahrten nach Reiseantritt
Leider können sich durch Wetterverhältnisse, Wasserstände oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse auch nach Reiseantritt die Fahrpläne ändern. Im äußersten Fall werden selbstverständlich von den Reedereien bzw. den örtlichen Agenturen andere verfügbare Transportmittel für unpassierbare Flussstrecken eingesetzt. Bei Hoch- oder Niedrigwasser und bei veränderten Wartezeiten an den Schleusen kann es zu kurzfristigen Änderungen der Ausflugsprogramme kommen. Eventuell geplante Ausflüge oder Besichtigungen können ggf. entfallen. Daher sind zumutbare Routen- bzw. Zeitänderungen vorbehalten. Die angegebenen An- und Abfahrtszeiten sind ungefähre Angaben, die sich aus technischen Gründen geringfügig verschieben können. Bitte beachten Sie, dass an manchen Liegeplätzen Schiffe nebeneinander liegen, so dass es zu Sichtbehinderungen, Lärm- oder Geruchsbelästigungen kommen kann.
5.1
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen unter Angabe der Reiseauftragsnummer den Rücktritt schriftlich zu erklären, ohne dass Sie dazu verpflichtet sind. Bei einem Rücktritt sind Sie verpflichtet, bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzureichen. Wir sind berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbes zu verlangen. Wir sind ebenso berechtigt, eine Entschädigungspauschale geltend zu machen („Stornobeträge“), die pro Person in Prozent des auf Sie entfallenden Reisepreises wie folgt berechnet wird: Bei einem Rücktritt
bis zum 22.Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises, mindestens jedoch EUR 25,- pro Person;
bis zum 15.Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises;
bis zum 7.Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises;
bis zum 3.Tag vor Reisebeginn 65% des Reisepreises;
ab dem 2. Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises.
Am Tag des Reisebeginns 90% des Reisepreises.
Bei Flugpauschalreisen gelten gesonderte Stornobeträge:
bis 120 Tage vor Reiseantritt 20%,
bis zum 60. Tag vor Reiseantritt 30%,
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 40%,
bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 65%,
bis zum 7.Tag vor Reiseantritt 85%,
bis zum 1. Tag vor Reiseantritt 90%,
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 95% des Gesamtreisepreises.
5.2
Bei Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Apartments (je Wohneinheit) bis zum 45. Tag vor Reisebeginn 15%, mindestens EUR 25,- bis zum 35. Tag vor Reisebeginn 50% ab dem 34. Tag bis zum letzten Werktag vor Reisebeginn 80% am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen und Stornierung nach Reisebeginn 90%.
5.3
Bei RIT-Fahrscheinen: bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 25%, mindestens jedoch EUR 25,- bis zum 8. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises bis zum 3. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises ab dem 2. Tag vor Reisebeginn 100% des Reisepreises.
5.4
Bei Fahrscheinen (Deutschen Bahn) mit Flex Tarif Deutschland und Flex Tarif Europa: bis zum 3. Tag vor Reiseantritt kostenfrei, anschließend 100%. Bei Fahrscheinen (Deutschen Bahn) mit Sparpreis Deutschland und Sparpreis Europa bis zum 3. Tag nach Buchung kostenfrei, anschließend 100%, ab dem 9. Tag vor Reiseantritt immer 100%.
5.5
Bei Seereisen/ Schiffsreisen/ Flusskreuzfahrten bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 25%; ab dem 44. Tag vor Reiseantritt 30%; ab dem 29. Tag vor Reiseantritt 40%; ab dem 21. Tag vor Reiseantritt 60%; ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 80%, ab dem 3. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 95% des Reisepreises.
5.6
Bei Reisen, die mit dem Kauf von Eintrittskarten verbunden sind (z.B. Musicals) gilt für die Tickets ab Tag der Buchung 100%.
5.7
Bei Nur-Flug Buchungen: Stornierung vor Ausstellung des Flugtickets: EUR 25,-; Nach erfolgtem Druck der Flugscheindokumente und vor Reiseantritt: 100% Stornierungsgebühren, sofern die Luftfahrtgesellschaft eine Stornierung nicht zulässt; bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Reisebeginn: 100%.
5.8
Kosten wie z.B. VISA-, Telefon- oder Bearbeitungskosten sowie die über uns an einen Reiserücktrittsversicherer gezahlte Versicherungsprämie, können im Fall einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.
5.9
Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind. Beachten Sie daher bitte auch abweichende Angaben auf Bestätigungen oder Rechnungen.
5.10
Werden im Fall eines Reiserücktritts die bereits ausgehändigten Linienflugscheine, Bahnfahrkarten, Fährtickets oder Hotelgutscheine nicht zurückgegeben, so sind wir berechtigt, insoweit den vollen Reisepreis zu verlangen.
5.11
Ihnen bleibt der Nachweis keines oder eines geringeren Schadens ebenso vorbehalten, wie uns der Nachweis eines höheren Schadens. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen.
6.1
Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, so sind wir dazu berechtigt, die Reise bis zu 20 Tagen vor Reisebeginn abzusagen. Bei einer Reise von 2-6 Tagen beträgt diese Frist sieben Tage vor Reisebeginn und bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen 48 Stunden vor Reisebeginn. Ein bereits gezahlter Reisepreis wird in diesem Fall unverzüglich erstattet.
6.2
Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind, so sind wir berechtigt, diese Reise bis zu vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen, sofern Ihnen ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreitet wird. Ein Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir die zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten haben oder nicht in der Lage sind, diese Umstände nachzuweisen. Wenn Sie von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch machen, so erstatten wir Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis.
6.3
Wir sind berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn Sie die Durchführung der Reise so erheblich stören oder sich so vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutz anderer Mitreisender gerechtfertigt ist.
7.1
Sind wir infolge unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Reisevertrags gehindert, können wir vom Reisevertrag zurücktreten. Unvermeidbar und außergewöhnlich sind Umstände, die weder Ihrer noch unserer Kontrolle unterliegen und deren Folgen auch bei Treffen aller zumutbaren Vorkehrungen eingetreten wären. Dazu zählen höhere Gewalt wie Krieg, Naturkatastrophen und Seuchen. Wir werden den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von diesen Umständen erklären.
7.2
Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, sind Sie berechtigt, nach erfolgloser Fristsetzung den Reisevertrag zu kündigen Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, so bleibt unser Anspruch auf den Reisepreis für bereits erbrachte Reiseleistungen bestehen. . Im Falle der Kündigung werden wir die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung tragen wir.
Achten Sie sorgfältig auf die in den Katalogen gegebenen Hinweise (Stand bei Drucklegung) auf Gesundheitsbestimmungen für alle Reiseteilnehmer, sowie Pass- und Visabestimmungen für deutsche Staatsbürger. Informationen erhalten Sie auch über unsere Reservierungszentrale. Reisegäste ohne deutsche Staatsangehörigkeit wenden sich bitte bzgl. der gültigen Einreise und Transitbestimmungen an die zuständige Botschaft. Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sie sollten sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat eingeholt werden. Wir verweisen auch auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
9.1
Im Falle eines Reisemangels stehen Ihnen die gesetzlichen Ansprüche zu. Sie sind berechtigt unter den jeweiligen Voraussetzungen Abhilfe, also die Beseitigung des Reisemangels zu verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Sie haben uns den Reisemangel unverzüglich anzuzeigen.
9.2
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, können Sie den Reisevertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn wir eine von Ihnen bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.
9.3
Unsere Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
9.4
Ausdrücklich im Prospekt als in fremden Namen vermittelt beschriebene Fremdleistungen anderer Reiseunternehmen unterliegen nicht unserer Haftung als Reiseveranstalter. Im Falle einer solchen Reisevermittlung ist die Haftung für Vermittlerfehler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
10.1
Schadensersatzansprüche bestehen nicht, wenn der Reisemangel vom Reisenden verschuldet wurde oder durch einen Dritten (nicht Leistungserbringer oder in anderer Weise an der Erbringung von Reiseleistungen beteiligt) verschuldet wurde und für uns nicht vorhersehbar oder vermeidbar war. Ebenso bestehen keine Schadensersatzansprüche, wenn der Reisemangel durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht.
10.2
Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht schuldhaft herbeigeführt wurde.
10.3
Sind in internationalen Übereinkommen oder anderen Gesetzen, oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger von uns Haftungsbeschränkungen vorgesehen, können wir uns bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.
11.1
Sie sind dazu verpflichtet, bei Beanstandungen unverzüglich diese der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, sodass wir keine Abhilfe schaffen konnten, haben Sie weder Anspruch auf Minderung noch auf Schadensersatz. Sollte die Reiseleitung nicht erreichbar sein, haben Sie sich direkt an uns, Telefon +49 (0) 511 – 33 6 44 000, Telefax +49 (0)511 – 33 6 44 099 zu wenden.
11.2
Bei Ferienwohnungen sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten anzuzeigen. Notfalls müssen Sie nicht behobene Mängel uns unverzüglich anzeigen.
11.3
Sofern bei Flügen Gepäck verloren geht oder beschädigt wird, müssen Sie eine Schadenanzeige (P.I.R.) innerhalb von 7 Tagen an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft erstatten. Bei fehlender Schadenanzeige kommen Ansprüche nicht in Betracht.
12.1
Für vertragliche Ansprüche Ihrerseits beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre, beginnend mit dem Tag, an dem die Reise enden sollte.
12.2
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
13.1
Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
13.2
Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV- mäßig verarbeitet, gespeichert und an die Empfänger übermittelt. Personenbezogene Daten werden entsprechend der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.
13.3
Sofern Sie Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand Hannover für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, unser Sitz. Dieser gilt auch gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach außerhalb von Deutschland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
13.4
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenverkehr (CISG). Wenn Sie Verbraucher sind und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
Reiseveranstalter:
aovo Touristik AG
Esperantostraße 4
D-30519 Hannover
Tel.: +49 (0) 511 – 33 6 44 000
Fax: +49 (0) 511 – 33 6 44 099
Sitz und Amtsgericht:
Hannover HRB 60537
Vorstand:
Gerhard M. Griebler
Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Dr. Norbert Stoeck
Stand:
März 2020